Vermittlung deutscher Neuwagen vieler Hersteller immer sehr preisgünstig!
Verkauf von ehemaligen Behördenfahrzeugen
Informationen zur Neuwagenvermittlung
Ihre Vorteile im Überblick:
- Deutscher Neuwagen
- Ausstattung nach Wunsch (Kostenlose Angebotserstellung - Vorlage Konfigurations pdf oder Hersteller Code)
- Top-Rabatt
- Keine Anzahlung – keine Gebühren
- Volle Garantie
- Kauf beim deutschen Vertragshändler oder Flottenbetreiber bei Kurzzeitzulassung
Der Weg zu Ihrem Wunschauto zu Sonderkonditionen
1. Anforderung der Bestellunterlagen vom deutschen Vertragshändler/Lieferanten
Sie beauftragen uns schriftlich mit der Vermittlung Ihres Neuwagens. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos, es fallen keine Vermittlungsgebühren an. Die Zusendung der Vermittlungsunterlagen löst noch keine Bestellung aus.
Bitte senden Sie uns die Vermittlungsunterlagen nur zurück, wenn Sie unseren Service auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchten.
Bevor wir Ihnen den Vermittlungsauftrag erstellen, benötigen wir bitte Ihre Ausweiskopie (beidseitig) sowie Ihre Telefonnummer und email Adresse, weiterhin die Konfiguration als pdf. oder Code.
Bei Fahrzeugen mit Inzahlungnahme/Prämien werden auch noch folgende Dokumente benötigt: Fahrzeugscheinkopie (beidseitig), Fahrzeugbriefkopie.
Die Kaufabsicht und die Ausstattung des Fahrzeuges sollten zu 100% feststehen. Bitte fügen Sie uns zu Ihrem Vermittlungsauftrag immer eine Konfiguration Ihres Wunschfahrzeuges bei.
2. Fahrzeugbestellung
• Bei Barkauf
Sie erhalten die verbindliche Bestellung vom Vertragshändler. Bitte drucken Sie diese aus und vergleichen die Daten mit Ihrem
Vermittlungsauftrag. Der auf der Bestellung angegebene Liefertermin ist unverbindlich. Grundsätzlich veranlasst der Vertragshändler
die schnellstmögliche Lieferung. Bitte unterschreiben Sie die verbindliche Bestellung und senden Sie diese im Original an den
Vertragshändler zurück.
3. Auftragsbestätigung
Das Autohaus/Flottenbetreiber bestätigt Ihnen die Bestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung innerhalb von maximal 4 Wochen.
4. Bezahlung
Der Vertragshändler (ggfs. Bei Kurzzeitzulassung auch der Vertragspartner) schickt Ihnen (im Ausnahmefall auch der zuständigen Zulassungsbehörde) die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals KfZ-Brief) zu. Bitte lassen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zu. Eine Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil I und
der Zulassungsbescheinigung Teil II senden Sie bitte per Fax oder E-Mail an den Vertragshändler!
Den Rechnungsbetrag überweisen Sie an den Vertragshändler oder zahlen Sie direkt bei Fahrzeugübergabe vor Ort an den Vertragshändler. Einige unserer Vertragshändler haben für Sie ein Treuhandkonto eingerichtet. Bei der Werksabholung erhalten Sie nach Zahlungseingang Ihren Abholschein. Falls Sie sich
für Leasing oder Finanzierung entschieden haben, erhalten Sie die notwendigen Unterlagen mit allen wichtigen Informationen vom
jeweiligen Vertrags-/Kooperationspartner.
5. Abholung
Der Vertragshändler teilt Ihnen rechtzeitig mit, dass Ihr Wunschfahrzeug abholbereit ist und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Weitere Informationen
• Selbstverständlich erhalten Sie die volle Herstellergarantie.
• Neuwagen vom deutschen Vertragshandel/Flottenbetreiber.
• Für Inspektionen, Reparaturen oder Sonstiges können Sie jede Vertragswerkstatt des Herstellers frei auswählen.
• Behindertenrabatt kann grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn eine Kopie des entsprechenden Behindertenausweises
beigebracht wird. Der Behindertenrabatt wird nachträglich vergütet und über eine Zusatzvereinbarung zur verbindlichen Bestellung
geregelt.
• „Eroberungsbonus“: Als Nachweis für die Eroberung einer Fremdmarke reichen Sie uns bitte eine Kopie des Fahrzeugscheins ein.
• Gewerbebonus: Bitte reichen Sie uns mit den Vermittlungsunterlagen einen Gewerbenachweis ein.
• Zusätzlicher Satz Reifen bei Werksabholung: Der Satz Reifen wird an den entsprechenden Vertragshändler geschickt. Ein
Paketdienst (ggfs. von Ihnen beauftragt) überbringt die Reifen an Ihre Adresse. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.